Haben Sie schon eine VOLKSPENSION (Volksrente)?

Unter dem Titel “Volkspension”oder “Volks­rente” wurde lange Zeit ein frag­wür­diges und hoch­ris­kantes Produkt vertrieben. Dabei wurden den durch die öffent­liche Pensi­ons­de­batte verun­si­cherten Menschen ein Modell einge­redet, das sich mit nur geringem Eigen­mit­tel­bei­trag von “EURO 200-300″ im Monat zu einer statt­li­chen Pension verviel­fa­chen sollte. Hinter­grund war die Aufnahme von Fremd­wäh­rungs­kre­diten bei beispiels­weise der OBER­BANK, die sofort in Versi­che­rungen der WIENER STÄD­TI­SCHEN inves­tiert wurden. Die monat­li­chen Ausschüt­tungen dieser Versi­che­rung wurden wiederrum in weitere Versi­che­rungen beispiels­weise Clerical Medical (CMI) inves­tiert. Das sollte nach 15 Jahren eine Pension von € 400-500,– lebens­lang im Monat einbringen.

Über die einher­ge­henden Kosten wurde nicht aufge­klärt. Die Risiken, die in der Verschlech­te­rung der Währungs­pa­rität gelegen waren und in der Erhö­hung des Refe­renz­zins­satzes wurden verharm­lost. Damit die Ange­le­gen­heit noch eine erhöhte Serio­sität bekam, wurde vom Versi­che­rungs­makler auch noch eine Provi­sion verrechnet, die prak­ti­scher­wiese auch gleich mit fremd(währungs)finanziert wurde. Dass sich dieses Modell nur unter der völlig unrea­lis­ti­schen Voraus­set­zung rentiert, dass sämt­liche Kostenstellen(Versicherungsmakler, Bank, Versicherung1, Versi­che­rung 2, Zinsen) abge­deckt werden und sich der Wech­sel­kurs nur verbes­sert, darüber hinaus noch von den Versi­che­rungen ein Gewinn erwirt­schaftet wird (der noch dazu nicht garan­tiert wird) wurde dabei gar nicht bespro­chen. Statt­dessen wurde ein solches Modell als private Pensi­ons­vor­sorge etiket­tiert.

Bislang liegt ein (nicht rechts­kräf­tiges) Urteil des OLG Wien in zweiter Instanz zu 1 R 169/11x vor, das von einer Fehl­be­ra­tung ausgeht. Der Versi­che­rungs­makler haftet daher gegen­über dem Geschä­digten. Eine Vermö­gens­scha­dens­haft­pflicht­ver­si­che­rung erhöht den Haftungs­fond.