Unter dem Titel “Volkspension”oder “Volksrente” wurde lange Zeit ein fragwürdiges und hochriskantes Produkt vertrieben. Dabei wurden den durch die öffentliche Pensionsdebatte verunsicherten Menschen ein Modell eingeredet, das sich mit nur geringem Eigenmittelbeitrag von “EURO 200-300″ im Monat zu einer stattlichen Pension vervielfachen sollte. Hintergrund war die Aufnahme von Fremdwährungskrediten bei beispielsweise der OBERBANK, die sofort in Versicherungen der WIENER STÄDTISCHEN investiert wurden. Die monatlichen Ausschüttungen dieser Versicherung wurden wiederrum in weitere Versicherungen beispielsweise Clerical Medical (CMI) investiert. Das sollte nach 15 Jahren eine Pension von € 400-500,– lebenslang im Monat einbringen.
Über die einhergehenden Kosten wurde nicht aufgeklärt. Die Risiken, die in der Verschlechterung der Währungsparität gelegen waren und in der Erhöhung des Referenzzinssatzes wurden verharmlost. Damit die Angelegenheit noch eine erhöhte Seriosität bekam, wurde vom Versicherungsmakler auch noch eine Provision verrechnet, die praktischerwiese auch gleich mit fremd(währungs)finanziert wurde. Dass sich dieses Modell nur unter der völlig unrealistischen Voraussetzung rentiert, dass sämtliche Kostenstellen(Versicherungsmakler, Bank, Versicherung1, Versicherung 2, Zinsen) abgedeckt werden und sich der Wechselkurs nur verbessert, darüber hinaus noch von den Versicherungen ein Gewinn erwirtschaftet wird (der noch dazu nicht garantiert wird) wurde dabei gar nicht besprochen. Stattdessen wurde ein solches Modell als private Pensionsvorsorge etikettiert.
Bislang liegt ein (nicht rechtskräftiges) Urteil des OLG Wien in zweiter Instanz zu 1 R 169/11x vor, das von einer Fehlberatung ausgeht. Der Versicherungsmakler haftet daher gegenüber dem Geschädigten. Eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung erhöht den Haftungsfond.