Wer kann den Kindesunterhalt geltend machen?

Solange das Kind minder­jährig ist, macht den Unter­halt der betreu­ende Eltern­teil gegen den Unter­halts­schuldner geltend. Wenn das Kind schon voll­jährig ist, muss es selbst im eigenen Namen agieren.

Glei­ches gilt für den Empfang des Unter­haltes. Der betreu­ende Eltern­teil ist auch berech­tigt den Unter­halt entge­gen­zu­nehmen.